BlogGrundreinigungReinigungskosten absetzen – lassen sich die Kosten für die Reinigung absetzen?

Reinigungskosten absetzen – lassen sich die Kosten für die Reinigung absetzen?

Reinigungskosten absetzen – lassen sich die Kosten für die Reinigung absetzen?

Lassen Sie sich nicht vom Finanzamt unterkriegen: Setzen Sie Ihre Reinigungskosten ab!

Viele Unternehmen und Selbstständige wissen nicht, dass sie die Kosten für die Reinigung ihrer Geschäftsräume steuerlich absetzen können. Dabei handelt es sich um einen erheblichen Betrag, der bares Geld wert ist. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie die Reinigungskosten korrekt absetzen und so vom Finanzamt profitieren können.

So können Sie die Reinigungskosten von der Steuer absetzen

Die Reinigungskosten gelten als Betriebsausgaben und können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie lediglich eine Rechnung von der Reinigungsfirma. Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle relevanten Angaben enthält, wie z. B. die Anschrift des Unternehmens, die Art der Leistung und den Rechnungsbetrag.

Vorsteuerberechtigte können doppelt profitieren:

Vorsteuerberechtigte Unternehmen können zusätzlich zur Betriebsausgabe auch die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer abziehen. Dies bedeutet, dass Sie vom Finanzamt die Umsatzsteuer auf die Reinigungskosten erstattet bekommen. Um die Vorsteuer abziehen zu können, benötigen Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Welche Kosten fallen unter Reinigungskosten?

Zu den Reinigungskosten zählen alle Kosten, die für die Reinigung der Geschäftsräume anfallen. Dazu gehören z. B.:
– Kosten für ein professionelles Reinigungsunternehmen
– Kosten für Reinigungsmittel und -geräte
– Kosten für die Entsorgung von Reinigungsabfällen

Wie oft kann ich die Reinigungskosten absetzen?

Die Reinigungskosten können regelmäßig, z. B. monatlich oder jährlich, von der Steuer abgesetzt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich die Reinigungskosten absetze?

– Bewahren Sie alle Rechnungen der Reinigungsfirma auf.
– Achten Sie darauf, dass die Rechnungen alle relevanten Angaben enthalten.
– Buchen Sie die Reinigungskosten in Ihrer Buchhaltung als Betriebsausgaben.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unser Team von Steuerexperten steht Ihnen gerne zur Verfügung und hilft Ihnen bei der korrekten Absetzung der Reinigungskosten.

Fazit

Die Reinigungskosten können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Vorteil für alle Gewerbetreibenden, Unternehmer und Selbstständige. Achten Sie darauf, dass Sie die Reinigungskosten korrekt dokumentieren, um vom Finanzamt profitieren zu können.


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